Liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Angehörige,

die Inzidenzen sinken, die dritte Welle ist gebrochen und die Landesregierung reduziert nach und nach die strengen Maßnahmen. Ein Großteil unserer Bewohnerinnen und Bewohner ist vollständig geimpft und unser Test- und Hygienekonzept der letzten Wochen hat sich bewährt. Mit der aktuellen Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg wurden vier neue Inzidenzstufen eingeführt, an denen sich seit dem 30. Juni 2021 auch die Regelungen für stationäre Einrichtungen orientieren.

• Inzidenzstufe 1 (Inzidenz unter 10)
• Inzidenzstufe 2 (Inzidenz zwischen 10 bis 35)
• Inzidenzstufe 3 (Inzidenz zwischen 35 bis 50)
• Inzidenzstufe 4 (Inzidenz über 50)

Für alle Inzidenzstufen gilt: Alle Bewohnerinnen und Bewohner, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind, dürfen in ihrem Bewohnerzimmer Besucher ohne Abstand und Maske empfangen. Dies ist die größte Errungenschaft in all den harten Monaten der Distanzierung und der fehlenden Nähe. Wir alle haben uns damit gemeinsam ein Stück weit Normalität zurück erkämpft. Außerhalb des Bewohnerzimmers gilt selbstverständlich weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

Weiterhin sind in der Einrichtung die AHA-Regeln zu beachten: 1. Abstand, 2. Hygiene, 3. FFP2-Maske

Der Zutritt ist vor jedem einzelnen Besuch ausschließlich mit einem negativen Schnelltest (nicht Selbsttest) gestattet. Diesen können Sie vor Ort zu den jeweiligen Testzeiten oder tagesaktuell in einem anderen Testzentrum machen (Bescheinigung erforderlich!). Weiterhin wird bei Ihnen eine Temperaturkontrolle durchgeführt und ein Kontaktformular muss vollständig ausgefüllt werden. Selbstverständlich gilt weiterhin während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maskenpflicht.

Geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher können alternativ zum tagesaktuellen negativen Schnelltest einen Nachweis für eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen. Lediglich bei Inzidenzstufe 1 entfällt die Testpflicht für alle Besucherinnen und Besucher.

Bitte melden Sie Ihre Besuche weiterhin 24 Stunden vorher telefonisch an. Unsere Einrichtungen haben die Besuchszeiten individuell geregelt. Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Einrichtungsseiten unter „Aktuelles“. Die Corona-Regeln für Besuche werden immer aktuell angepasst.

Auch in unseren Einrichtungen gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen der Landesregierung Baden-Württemberg.

Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe in all den Monaten. Sie haben mit dazu beigetragen, dass wir gemeinsam die Herausforderungen meistern und jetzt wieder mehr normalen Alltag erleben dürfen.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Ihr Vorstand der Evangelischen Diakonieschwesternschaft
Kathrin Ehret, Michael Köhler, Heidrun Kopp