Liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Angehörige,

mit der neuen Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg für die stationären Einrichtungen, die seit 25. August 2021 gilt, wurden die vier Inzidenzstufen abgeschafft und die 3G-Regel eingeführt.

  • Der Zutritt ist ausschließlich geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet. (Nachweis mitbringen).
  • Für Ungeimpfte ist ein negativer Schnelltest (nicht Selbsttest) notwendig, alternativ ein PCR-Test (48h). Diesen können Sie vor Ort zu den jeweiligen Testzeiten oder tagesaktuell (24h) in einem anderen Testzentrum machen (Bescheinigung erforderlich!).
  • Weiterhin müssen alle Besucher:innen ein Kontaktformular vollständig ausfüllen.
  • Selbstverständlich gilt weiterhin während des gesamten Aufenthalts eine Maskenpflicht (medizinische Maske).

Weiterhin gilt:

Alle Bewohnerinnen und Bewohner, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind, dürfen in ihrem Bewohnerzimmer Besucher ohne Abstand und Maske empfangen. Dies ist die größte Errungenschaft in all den harten Monaten der Distanzierung und der fehlenden Nähe. Wir alle haben uns damit gemeinsam ein Stück weit Normalität zurück erkämpft. Außerhalb des Bewohnerzimmers gilt selbstverständlich weiterhin die Maskenpflicht (medizinische Maske).

Weiterhin sind in der Einrichtung die AHA-Regeln zu beachten:
1. Abstand, 2. Hygiene, 3. Medizinische Maske

Informationen zu den individuellen Testzeiten für ungeimpfte Besucherinnen und Besucher finden Sie auf den jeweiligen
Einrichtungsseiten unter „Aktuelles". Die Corona-Regeln für Besuche werden immer aktuell angepasst.

Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe in all den Monaten. Sie haben mit dazu beigetragen, dass wir gemeinsam die Herausforderungen meistern und jetzt wieder mehr normalen Alltag erleben dürfen. Bleiben Sie weiterhin gesund!

 

Ihr Vorstand der Evangelischen Diakonieschwesternschaft

Kathrin Ehret, Michael Köhler, Heidrun Kopp